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Wie kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?
Bei dolphin aid ist Ihre Spende steuerlich abzugsfähig.
Nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes sind wir von der Körperschaftssteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 55 ff. Abgabenordnung dienen.
Nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Abgabenordnung fördern wir nachfolgende, gemeinnützige Zwecke: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Wir sind berechtigt, für Spenden, die uns zur Verwendung dieser Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.
Wie kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?
Bei Spenden bis zu einem Betrag von 200 Euro gilt Ihr Kontoauszug in Verbindung mit dem Bankbeleg des Spendenauftrages als Zuwendungsnachweis für das Finanzamt.
Bei Spenden über 200 Euro wird von den Finanzämtern eine gesonderte Zuwendungsbescheinigung verlangt.
Selbstverständlich erhalten Sie immer eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung von uns!
Für die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung benötigen wir Ihre vollständige Anschrift. Gerne können Sie uns diese nach getätigter Spende
zuleiten per Mail an: siebert@dolphin-aid.net oder Fax: +49(0)203 7481063.
